
Die Bundesbank nimmt die Aufgaben der laufenden Überwachung gem. § 7 KGW nach Massgabe der Aufsichtsrichtlinie wahr. Die laufende Überwachung beinhaltet insb. die Auswertung der von den Instituten eingereichten Unterlagen, der Prüfungsbericht e nach § 26 KWG und der Jahresabschlussunterlagen sowie die Durchführung und Auswertung der bankg...
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